§2 Angebote und Vertragsabschluss: Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen und Beschreibungen oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
§2a Widerrufsrecht nach Fernabsatzgesetz: Sie können
Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in
Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt
dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die im Impressum dieser
Website angegebene Adresse.
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs
sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene
Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung
ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,
müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen
sind auf unsere Gefahr mit Originalverpackung zurückzusenden. Verpflichtungen
zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die
Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit
deren Empfang.
§3 Preisvorbehalt: Die den Angeboten des Verkäufers zugrundeliegenden Preise verstehen sich zuzüglich der am Tage der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer; sie sind nur bei Annahme des Angebotes innerhalb einer Frist von 2 Wochen - vom Tage der Angebotsabgabe an gerechnet - verbindlich. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager. Verpackungs- und Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gelten die Preise gemäß aktueller Preisliste.
§4 Lieferzeiten: Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder
unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Liefer- und
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen,
die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen
(z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw.), hat der Verkäufer
auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie
berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung
zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch
nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die
Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener
Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom
Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer
von der Verpflichtung frei, stehen dem Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche
zu. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer jedoch nur berufen, wenn
er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung
verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug
befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von
0,25 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 2,5
% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen.
Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug
beruht auf mindestens grober Fahrlässigkeit des Verkäufers. Der Verkäufer ist
zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Die Rücksendung
von Ware ist nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung des
Verkäufers zulässig.
§5 Versand: Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Verzögert sich der Versand aufgrund von Umständen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat oder holt der Käufer selbst ab, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Mit Absonderung und Einlagerung, letztere geht zu Kosten des Käufers, ist die Lieferpflicht des Verkäufers erfüllt.
§6 Gewährleistung: Der Verkäufer gewährleistet, dass die Ware frei
von Fabrikations- und Materialmängeln ist. Die Gewährleistungsfrist ist produktabhängig,
beträgt aber mindestens sechs Monate. Diese beginnt mit dem Lieferdatum. Für
gebrauchte Ware ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen (vgl. § 475 BGB:
"...Bei dem Verkauf an einen Unternehmer - egal ob durch einen Unternehmer oder
einen Verbraucher - kann die Verjährung bei neuen Sachen auf ein Jahr beschränkt
und bei gebrauchten Sachen gänzlich ausgeschlossen werden").
Das gilt auch
für vermittelte und in Kommission vertriebene Ware. Eventuelle, vom Hersteller
zugesagte Gewährleistungen sind direkt beim Hersteller einzufordern. Soweit
Liefergegenstand Datenverarbeitungsprogramme sind, so besteht Einigkeit, dass
die Datenverarbeitungsprogramme nicht für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei
sein können. Aus diesem Grunde wird die absolute Fehlerfreiheit und der völlig
unterbrechungsfreie Lauf der Programme nicht gewährleistet. Eine Gewährleistung
besteht lediglich für die Dauer der vereinbarten Garantie ab Lieferung dahingehend,
dass das Programm bei Lieferung in der Lage ist, die in dem mitgelieferten Handbuch
bzw. im Konzept beschriebenen Funktionen zu erfüllen, wenn es vertragsgemäß
genutzt wird. Insbesondere wird nicht gewährleistet, dass die in dem Programm
enthaltenen Funktionen auf jeder Hardware richtig laufen, noch dass es den Erfordernissen
des Käufers entspricht oder in den von dem Käufer für die Verwendung gewählten
Kombinationen funktionsfähig ist. Die Gewährleistung erstreckt sich in keinem
Fall auf Mängel, die durch Abweichen von den für das Programm vorgesehen und
in dem Benutzungshandbuch angegebenen Einsatzbedingungen verursacht werden.
Ferner wird keine Gewährleistung dafür übernommen, dass das gelieferte Programm
den speziellen Erfordernissen des Käufers entspricht, wenn es sich nicht um
ein speziell vom Verkäufer, für den Kunden entwickeltes Programm handelt. Gewährleistungspflichtige
Mängel, die dem Verkäufer innerhalb der Gewährleistungsfrist schriftlich und
nachvollziehbar mitgeteilt werden, werden vom Verkäufer auf eigene Kosten und
nach eigenem Ermessen durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigt. Gelingt
die Nachbesserung trotz zweimaliger Versuche nicht, kann der Käufer Wandlung,
nicht aber Minderung oder Schadenersatz beanspruchen. Die Geltendmachung von
Folgeschäden ist mit Ausnahme bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Der Verkäufer leistet Gewähr für bestimmte Eigenschaften nur dann, wenn dies
ausdrücklich im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vermerkt ist. Für gebrauchte
Datenverarbeitungsprogramme und alle gebrauchten Hardwarekomponenten ist jegliche
Gewährleistung ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer
stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
§7 Eigentumsvorbehalt: Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen
von ihm gelieferten Waren bis zur restlosen Zahlung aller Forderungen (einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund
gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, vor. Der Käufer ist berechtigt,
die Vorbehaltsware für sich zu verwenden. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen
sind zulässig. Etwaige Pfändungen oder andere Beeinträchtigungen der Rechte
des Verkäufers an vorbehaltsbelasteten Waren sind ihm unverzüglich schriftlich
anzuzeigen und geeignete Abwehrmaßnahmen einzuleiten.
Bei vertragswidrigem
Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt,
die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung
der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz
Anwendung annimmt - kein Rücktritt vom Vertrag. Im übrigen verwahrt der Käufer
das Eigentum des Verkäufers unentgeltlich.
§8 Zahlung: Die Rechnung wird in elektronischer Form per E-Mail zugestellt.
Sie enthält eine qualifizierte digitale Signatur, die zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Das Ausstellen einer Papierrechnung ist mit Zusatzkosten in Höhe von 2 € netto
verbunden. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, ist der Kaufpreis
im Bereich der Bundesrepublik Deutschland bei Lieferung oder per Nachnahme sofort
ohne Abzug zahlbar, außerhalb des genannten Gebietes vor Lieferung oder gegen
bestätigtes Bankakkreditiv. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender
Bestimmung des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen.
Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt,
die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die
Hauptleistung anzurechnen.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn
der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Die Annahme von Schecks und Wechseln
erfolgt nur zahlungshalber. Bei Annahme von Wechseln werden die üblichen Bankzinsen
gesondert in Rechnung gestellt. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als
erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist.
Gerät der Käufer in Verzug, ist der
Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 11%
(gemäß Mahngesetz vom 01.05.2000) zu berechnen. Mit dem Verzug wird der Gesamtbetrag
aus dem Kaufvertrag auch dann sofort fällig, wenn Ratenzahlung vereinbart ist.
Der Verkäufer ist nach Inverzugsetzung berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag
zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Der
Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen
oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt worden oder anerkannt sind.
§9 Programme:
Vom Verkäufer entgeltlich oder unentgeltlich gelieferte Programme , Zeichnungen
und Beschreibungen von Programmen bleiben sein geistiges Eigentum im Sinne des
Urhebergesetzes und dürfen nicht ohne seine ausdrückliche Genehmigung Dritten
zugänglich gemacht werden. Geschieht dies dennoch, stehen dem Verkäufer alle
gesetzlichen Ansprüche zu, insbesondere das Recht auf Schadenersatz. Insbesondere
ist der Käufer auch nicht berechtigt, von den gelieferten Datenverarbeitungsprogrammen
Kopien zu fertigen, und zwar auch dann, wenn diese Kopien lediglich zum eigenen
Gebrauch bestimmt sind. Der Käufer ist ebenfalls nicht berechtigt, die Programme
aufzuschreiben und/oder Dritten irgendwelche Informationen über die Programme
teilweise oder im Ganzen zu erteilen, so dass der Dritte diese Informationen
im Rahmen von Datenverarbeitungsprogrammen für sich selbst verwenden kann.
§10 Geheimhaltung: Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die dem Verkäufer im Zusammenhang mit Bestellung bzw. Verkäufen bereiteten Informationen als vertraulich. Jedoch ist der Verkäufer berechtigt, den Käufer in Referenz und/oder Besitzlisten aufzunehmen und anderen Interessenten zugänglich zu machen.
§11 Haftungsbeschränkungen: Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit
der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss
und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen den Verkäufer, als auch gegen
dessen Erfüllungs- bzw. dessen Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht
vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Die Haftung für Mangelfolgeschäden,
insbesondere für Schäden, die durch Benutzung der Produkte entstehen, ist beschränkt
auf vorsätzliches Handeln von Seiten des Verkäufers. Bei Fahrlässigkeit ist
die Haftung ausgeschlossen, soweit dies zulässig ist. Ferner ist die Höhe des
zu erstattenden Schadensbetrages beschränkt auf maximal den Betrag des Kaufpreises.
Für Drittlieferungen erfüllen wir unsere Gewährleistungsverpflichtungen dadurch,
dass wir unsere Ansprüche an den Vorlieferanten an den Käufer abtreten.
§12 Export- und Re-Exportbeschränkungen: Alle Lieferungen und Leistungen vom Verkäufer erfolgen bei Lieferung an Käufer außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit der Ausfuhrgenehmigung der zuständigen Behörde und sind ausschließlich zur Benutzung und dem Verbleib in dem Land des Käufers bestimmt. Über das Nichtübertragungsrecht hinaus verpflichtet sich der Käufer, die Lieferungen und Leistungen des Verkäufers nicht auszuführen oder sonst in irgendeiner Weise zu übertragen. Diese Beschränkung gilt auch gegenüber Zweigniederlassungen, Filialen oder sonstigen Repräsentanten des Verkäufers, sofern diese ihren Sitz außerhalb des Bezugslandes haben. Die oben genannten Beschränkungen gelten auch für Käufer im Bereich der Bundesrepublik Deutschland.
§13 Angebotsunterlagen: Der Verkäufer ist Inhaber aller Rechte an den einem Angebot beigefügten Dokumentationen, Zeichnungen und anderen Unterlagen. Sie sind, sollte ein Vertrag nicht zustande kommen, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
§14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit: Für diese Geschäftsbedingungen
und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit der Käufer Vollkaufmann
im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen
Sondervermögens ist, ist Dülmen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich
aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten.
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist der Sitz des Verkäufers.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen sonstiger
Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller
sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragspartner
werden unwirksame Bestimmungen nach Möglichkeit durch solche zulässigen Bestimmungen
ersetzen, die dem angestrebten Zweck in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht
weitgehend nahe kommen.